Batteriegesetz – Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zur Wiederverwertung zurückzugeben. Gebrauchte Batterien, die wir als Neubatterien im Sortiment geführt haben oder führen, können Sie kostenlos an unser Versandlager (Lieferadresse) zurückgeben.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht in den Hausmüll gehören.
Kennzeichnung chemischer Bestandteile:
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das Symbol für das Verbot der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten im Hausmüll ist eine durchgestrichene Abfalltonne.
Die Entsorgung von Elektrogeräten im Hausmüll ist gemäß dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) verboten!
Verbraucher sind verpflichtet, Elektroaltgeräte über die örtlichen Sammel- und Rücknahmesysteme der Kommunen zu entsorgen.
Ihre alten Elektrogeräte können Sie kostenlos bei jeder kommunalen Sammelstelle abgeben.
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt im Bereich „Abfall“: [www.bmu.de]
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OS-Plattform (Online-Streitbeilegung)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Streitbeilegung bereit.
Dies gibt Verbrauchern die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären.
Die Streitbeilegungsplattform finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden lautet: karpisek@almark-pools.de
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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SICHERHEITSHINWEISE NACH DIN EN 16582
Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und den beigefügten Informationsblättern, die dem Schwimmbecken beiliegen.
Vor dem Bau und der Nutzung des Schwimmbeckens müssen alle Informationen in der Bedienungsanleitung sorgfältig gelesen und verstanden werden.
Warnhinweise, Anleitungen und Sicherheitshinweise decken einige allgemeine Risiken im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten im Wasser ab, können jedoch nicht alle möglichen Gefahren und Risiken in jeder Situation berücksichtigen.
Bei jeder Aktivität im Wasser ist Vorsicht, gesunder Menschenverstand und gutes Urteilsvermögen erforderlich.
Diese Hinweise und Anleitungen sind für eine spätere Nutzung aufzubewahren.
Sicherheit von Nichtschwimmern:
Ein ständiger, aktiver und aufmerksamer Aufsicht durch eine sachkundige erwachsene Person über schwache Schwimmer und Nichtschwimmer ist erforderlich (es wird darauf hingewiesen, dass das größte Ertrinkungsrisiko bei Kindern unter 5 Jahren besteht).
Es ist eine verantwortliche erwachsene Person zu benennen, die das Schwimmbecken während der Nutzung überwacht.
Schwache Schwimmer und Nichtschwimmer sollten beim Betreten des Schwimmbeckens persönliche Schutzausrüstung tragen.
Nach der Benutzung des Schwimmbeckens und während unbeaufsichtigter Zeiten sind alle Spielsachen aus dem Schwimmbecken und seiner Umgebung zu entfernen, um eine ungewollte Anziehung auf Kinder zu vermeiden.
Sicherheitsvorrichtungen:
Es wird empfohlen, eine Umzäunung (und ggf. das Sichern von Türen und Fenstern) zu installieren, um den unbefugten Zugang zum Schwimmbecken zu verhindern.
Umzäunungen, Abdeckungen, Alarme oder ähnliche Vorrichtungen sind nützliche Hilfsmittel, ersetzen jedoch keine ständige und sachkundige Aufsicht durch Erwachsene.
Sicherheitsausrüstung:
Es wird empfohlen, Rettungsausrüstung (z. B. einen Rettungsring, Erste-Hilfe-Kasten) in der Nähe des Schwimmbeckens bereitzuhalten.
Ein funktionierendes Telefon sowie eine Liste mit Notrufnummern sollen in der Nähe des Schwimmbeckens vorhanden sein.
Sichere Nutzung des Schwimmbeckens:
Alle Benutzer, insbesondere Kinder, sollten zum Schwimmenlernen ermutigt werden.
Jede Person, die das Schwimmbecken nutzt, sollte grundlegende Kenntnisse in Erster Hilfe, insbesondere in Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), besitzen und diese regelmäßig auffrischen. Dies kann im Notfall entscheidend sein.
Alle Benutzer des Schwimmbeckens, einschließlich Kinder, sollten wissen, wie sie sich im Notfall zu verhalten haben.
Niemals in seichtes Wasser springen – es besteht die Gefahr schwerer Verletzungen oder des Todes.
Das Schwimmbecken darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder anderen Substanzen benutzt werden, die die sichere Nutzung beeinträchtigen könnten.
Vor dem Betreten des Beckens ist jegliche Abdeckung der Wasseroberfläche vollständig zu entfernen, sofern vorhanden.
Das Wasser im Schwimmbecken muss hygienisch unbedenklich sein – dies schützt die Gesundheit der Nutzer und beugt wasserbedingten Krankheiten vor. Die Anweisungen zur Wasserpflege in der Bedienungsanleitung sind zu beachten und einzuhalten.
Chemikalien (z. B. zur Wasserpflege, Reinigung oder Desinfektion) sind außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Abnehmbare Leitern sind auf einer ebenen Fläche zu platzieren.
Die folgenden Sicherheitszeichen müssen verwendet werden:
Sicherheitszeichen:
Die Zeichen (in den Abbildungen B.1a und B.1b) sind an gut sichtbarer Stelle innerhalb von 2 Metern Entfernung zum Schwimmbecken anzubringen.
Das Zeichen (Abbildung B.2) wird ebenfalls empfohlen, an gut sichtbarer Stelle innerhalb von 2 Metern Nähe zum Schwimmbecken anzubringen.

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